Neuigkeiten

Sternfahrt nach München

Es ist wieder Zeit für die Radsternfahrt aus dem Umland nach München!

Wir haben eine neue Website

Endlich ist es so weit: Wir haben eine neue Website. Als Teil des Bundesverbandes setzen nun auch wir als Kreisverband des ADFC auf das gemeinsame System. Und das kommt mit etlichen Vorteilen für euch.

Sommerprogramm 2024

Es ist da, das Sommerprogramm 2024 mit 64 Touren von 7 Tourenleiter:innen. Danke unseren Tourenleiter:innen, die sich seit vielen Jahren und jetzt auch neu engagieren – und herzliche Einladung an euch, tolle Touren gemeinsam zu genießen!

Partner des Bündnisses sozialverträgliche Mobilitätswende Bayern

Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende Bayern stellt Forderungskatalog vor

11.04.2024

Ziel des Bündnisses aus Gewerkschaften und Verbänden ist der Zugang zu klimafreundlicher Mobilität für alle Menschen, unabhängig von Wohnort, finanziellem oder gesellschaftlichem Hintergrund, Mobilitätseinschränkungen oder Alter.

Der Vorstand des ADFC Pfaffenhofen (v.l.n.r.): Karsten Heede, Sarah Lönhard, Michael Brusdeilins, Uschi Feyrer-Ziob (Vorstand ADFC Bayern), Ines Brusdeilins, Siegmund Hornig, Alex Schmidt, Klaus Rötting

ADFC Pfaffenhofen mit neuem Vorstand

18.03.2024

Alex Schmidt heißt der neue Vorsitzende. Mit seinen 19 Jahren ist er der jüngste ADFC-Kreisvorsitzende Deutschlands.

Radmitnahme in der Bahn

Neues vom 1-Euro-Fahrradticket

14.03.2024

Die Bedingungen für die Radmitnahme mit dem neuen 1-Euro-Ticket verschlechtern sich weiter: Ab 15. März gilt das Radlticket nicht mehr am Wochenende. Und das beginnt bereits freitags um 12 Uhr.

Telefon, das auf dem Display Social-Media-Apps anzeigt

Jetzt unseren WhatsApp-Kanal abonnieren

Neben unseren bestehenden Kommunikations-Kanälen haben wir seit einiger Zeit auch einen WhatsApp-Kanal.

Spannende Messen 2024: f.re.e und Freizeit, Touristik & Garten

18.12.2023

Der ADFC Bayern ist wieder dabei, wenn im Februar die Messen f.re.e in München und die Freizeit, Touristik & Garten in Nürnberg starten.

Ellen Kramschuster

Der ADFC gedenkt Ellen Kramschuster

20.11.2023

Der ADFC Bayern trauert um Ellen Kramschuster aus München, die im Oktober im Alter von 64 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben ist. In den ersten Jahren des ADFC Bayern hatte sie sich ehren- und hauptamtlich für das Fahrrad engagiert.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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